Bundesförderung & Investitionen

Fördermöglichkeiten

Da die klimaneutrale Wärmeversorgung eine wesentliche Rolle bei der Erreichung der Klimaziele spielt, bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Möglichkeit zur Förderung von Projekten wie dem vorstehend beschriebenen. Ziel aller Maßnahmen ist die treibhausgasneutrale leitungsgebundene Wärmeversorgung bis spätestens 2045. Grundvoraussetzung für den Erhalt der Förderung ist ein hoher Einsatz erneuerbarer Energie sowie eine ausreichende Anschlussnehmeranzahl.

Über das BAFA kann eine Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) beantragt werden. Damit wird sowohl der Neubau als auch die Dekarbonisierung bestehender Wärmenetze gefördert. Das Förderprogramm gliedert sich in vier Module, die zeitlich aufeinander aufbauen und anteilig die Kosten übernimmt, die von der Planung bis zum Betrieb entstehen. Weitere Informationen lassen sich hier finden.

Gute Nachrichten: Der Förderantrag wurde Ende April 2024 genehmigt!

Abschätzung der Investitionskosten

Die nachfolgenden Tabellen geben einen groben Überblick über die Investitionskosten für das hier untersuchte Nahwärmekonzept. Es sei angemerkt, dass die aufgeführten Kosten sowohl auf Angeboten als auch auf Erfahrungswerten aus der Praxis basieren. Da in den letzten Jahren, unter anderem bedingt durch die Corona Pandemie und den Angriffskrieg in der Ukraine, eine hohe Volatilität an den Märkten herrscht, können diese Angaben nur als grober Richtwert dienen. Die hier zu Grunde gelegten Werte können zukünftig stark abweichen.

Die größten Investitionsposten stellen mit etwa 40 Prozent der Gesamtkosten die Nahwärmeleitung und mit ca. 30 Prozent der Gesamtkosten das Blockheizkraftwerk dar. Förderfähig ist in diesem Fall lediglich das Nahwärmenetz.

Die Förderung beträgt hier 40 Prozent der förderfähigen Kosten, ist jedoch auf die Wirtschaftlichkeitslücke begrenzt. Nach Abzug der Förderung für förderfähige Komponenten könnte sich die Investition wie folgt darstellen lassen. Diese zweite Tabelle zeigt die Investitionssumme nach Abzug der möglichen Förderung. Der rot gefärbte Text beinhaltet die förderfähigen Bestandteile des Nahwärmekonzepts.

An dieser Stelle werden lediglich die verschiedenen Komponenten der zu untersuchenden Wärmeversorgung aufgeführt. Dabei gilt es zu beachten, dass in dieser Auflistung keine Betriebskosten sowie Planungskosten berücksichtigt wurden.